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Gesetzliche Krankenkassen

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse bis zum 18. Lebensjahr

Für Kinder und Jugendliche gibt es seit 2002 eine Richtlinie der gesetzlichen Krankenkasse, die sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppe KIG. Vor einer kieferorthopädischen Behandlung wird die Zahn- und Kieferfehlstellung in dieses 5-Stufen-Systems eingeteilt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung erst ab der KIG-Stufe 3. Bei einer KIG-Einstufung 1 und 2 müssen die Behandlungskosten selbst/privat getragen werden, auch wenn die Behandlung aus kieferorthopädischer Sicht medizinisch notwendig ist. Die Einstufung der Zahnfehlstellungen erfolgt nach exakt messbaren Kriterien, wird von den Krankenkassen registriert und stichprobenartig von Gutachtern überprüft.

Stufe 1: Leichte Zahnfehlstellungen, deren Korrektur eher aus hygienischen und ästhetischen Gründen ratsam ist

Stufe 2: Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, welche aus hygienischen und medizinischen Gründen behandelt werden sollten

Stufe 3: Ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen, welche aus medizinischen Gründen kieferorthopädisch behandelt werden müssen

Stufe 4: Strakt ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen, welche aus medizinischen Gründen kieferorthopädisch dringend behandelt werden müssen

Stufe 5: Extrem stark Ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen, welche aus medizinischen Gründen kieferorthopädisch behandelt werden müssen

 

Eine kieferorthopädische Behandlung wird bis zum 18. Lebensjahr ab der KIG-Stufe 3 von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen mit einer Eigenbeteiligung von 20 % der Behandlungskosten. Diesen sogenannten Eigenanteil von 20 % bekommt der Versicherte nach abgeschlossener Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse zurückerstattet. Die Eigenbeteiligung wird quartalsweise fällig, somit 4x im Kalenderjahr und summiert sich insgesamt auf ca. 600 Euro.

 

Kostenübernahme der gesetzliche Krankenkasse nach dem 18. Lebensjahr

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bei Patienten über 18 Jahre werden nur in bestimmten Ausnahmefällen übernommen. In ausgeprägten Behandlungsfällen, in denen eine kieferorthopädische Therapie mit einer kieferchirurgischen Behandlung kombiniert werden muss (Dysgnathie-Behandlung), erfolgt auch nach dem 18. Lebensjahr noch eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen. Alle anderen kieferorthopädischen Behandlungen, ob mit durchsichtigen Alignern oder einer festen Zahnspange von innen oder außen, müssen von gesetzlich versicherten Patienten über 18 Jahre privat bezahlt werden.

 

Zinslose Ratenzahlung

Die Praxis KIEFERORTHOPÄDIE bietet allen Patienten, welche die Behandlungskosten privat bezahlen müssen, eine zinslose Ratenzahlung an.

Darüber hinaus arbeiten wir für individuelle Finanzierungsmodelle mit dem Zahnkredit dent.apart® in Dortmund zusammen, um Ihnen die größte Flexibilität ihrer individuellen Finanzierung zu ermöglichen.

https://dentapart.de/

 

Zahnzusatzversicherungen

Zahnzusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung nur dann, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses der Zahnzusatzversicherung noch kein kieferorthopädischer Handlungsbedarf in der Vergangenheit diagnostiziert worden ist. In der Waizmanntabelle erhalten Sie einen Leistungsübersicht aller Zahnzusatz-Tarife (www.waizmanntabelle.de).

 

Steuerliche Absetzbarkeit von Gesundheitskosten

Privat getragene Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung können als ,,außerordentliche Belastung“ als Gesundheitskosten steuerlich geltend gemacht werden. Individuelle Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.

Privaten Krankenkassen

Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung werden von den privaten Versicherungen, in Abhängigkeit ihres individuellen Tarifes und in Abhängigkeit der gewählten Zahnspangenart, bis zu 100 % übernommen. Vor einer kieferorthopädischen Behandlung erstellen wir einen individuellen Heil- und Kostenplan, welchen Sie zur Überprüfung der Kostenerstattung vor der Behandlung bei der privaten Versicherung einreichen.

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